Im Zusammenhang mit dem Erlass der Landesregierung vom 11.02.2016 zur "Einplanung des Aufwands für die Flüchtlingsunterbringung und Erträge aus der FlüAG-Pauschale in die kommunalen Haushaltspläne 2016" und der von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises geforderten Änderung des Ansatzes der Kostenerstattung gem. FLüAG-Pauschale im Swisttaler Doppelhaushalt, wurde auf Antrag der CDU Fraktion, eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Nach Auffassung der CDU Fraktion setzt die Landeregierung mit dieser Vorgabe ein falsches Signal.
Folgend die abgestimmte Resolution im Wortlaut:
Bernd Großmann
(Pressesprecher CDU Swisttal)
Resolution
des Rates der Gemeinde Swisttal
zum Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2016
Sehr geehrter Herr Minister Jäger, sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,
die von Ihnen für den Landeshaushalt angesetzte Flüchtlingszahl, heruntergebrochen auf unsere Gemeinde, bedeutet, dass ca. 210 bzw. durch eine 10 % Erhöhung 230 Flüchtlinge berücksichtigt werden. Tatsächlich hielten sich aber bereits zum Zeitpunkt 01.01.2016 in der Gemeinde Swisttal 330 Flüchtlinge auf. Das ist für uns als Haushaltssicherungskommune nicht tragbar.
Seitdem wurden der Gemeinde weniger Flüchtlinge zugewiesen, dennoch stieg die Zahl bis Ende Februar 2016 auf 345 an. Damit wurden bereits 80 % der von der Gemeinde für 2016 erwarteten 430 Flüchtlinge aufgenommen. Das bedeutet, dass bereits zum Stichtag 01.01.2016 in der Gemeinde absolut 120 bzw. relativ 55 % mehr Flüchtlinge untergebracht sind, als von Ihnen unterstellt.
Diese Diskrepanz darf nicht zu Lasten der Gemeinde gehen. Es kann nicht sein, dass der Gemeinde Kosten i.H.v. 4,3 Mio Euro entstehen, das Land aber lediglich 2,3 Mio Euro zur Deckung bereitstellt. Das würde bedeuten, dass die Gemeinde 45 % der Kosten nicht erstattet bekommt, obwohl sie selber nicht darüber bestimmen darf, wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen möchte oder kann.
Unsere Forderungen lauten daher, dass
- die der Gemeinde durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehenden Kosten zu 100 % erstattet werden,
- auch zukünftig die gesamten entstehenden Kosten, also neben denen der Unterbringung und Verpflegung auch die der Integration und der Gesundheitsversorgung, durch Land und Bund vollständig erstattet werden,
- kurzfristig ein Ausgleich zwischen den zugewiesenen Flüchtlingen erfolgen muss.
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