Flügel- gegen Rotorschlag

07.01.2016

Die CDU Fraktion Swisttal begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das dem Eilantrag der Gemeinde Swisttal zur aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Errichtung von vier Windenergieanlagen nahe Odendorf zugestimmt hatte, ausdrücklich. Dadurch wird ausgeschlossen, dass der Windradbetreiber Enercon weiter Fakten auf Swisttaler Gemeindegebiet schafft. Auch wenn in der Sache selbst noch nicht entschieden ist, macht diese Entwicklung deutlich, wie groß die Gefahr der Verspargelung unserer Landschaft ist, wenn Steuerungsmechanismen, wie die Ausweisung von Konzentrationszonen, nicht bestehen würden.

Der mangelhaften Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Bezirksregierung und der Grauammer ist es schließlich zu verdanken, dass zumindest eine Chance besteht, dass die von Enercon auf eigenes Risiko errichteten Anlagen wieder auf eigene Kosten abzubauen sind. „Dass der Antragsmangel auch den Kölner Verwaltungsrichtern nicht aufgefallen war, ist schon erstaunlich," äußert sich der Swisttaler CDU Fraktionsvorsitzende Hanns Christian Wagner zum Sachverhalt. „Das kann schon verunsichern. Ungeachtet dessen müssen wir einen Weg finden, den Anforderungen des Landesentwicklungsplans zum Thema erneuerbarer Energien zu entsprechen, dies aber mit den denkbar geringsten Einschränkungen für unsere Bürger und im größtmöglichen politischen Konsens. Insofern befürworten wir nach wie vor die Ausweisung von Konzentrationszonen als Steuerungsinstrument, lehnen aber die auf Beliebigkeiten beruhende Verspargelung, wie jetzt in Odendorf geschehen, konsequent ab," fasst der CDU Fraktionsvorsitzende die Situation zusammen.

Bernd Großmann
(Pressesprecher CDU Fraktion Swisttal)