Der Umgang mit magischen Zahlen - Schlüsselzuweisungen

08.01.2016

Die Benachteiligung ländlicher Gemeinden durch die Landesregierung hält an

Die Schlüsselzuweisungen sind nach wie vor ein zentrales und kritisches Element in vielen Gemeindehaushalten. Lagen die Zuweisungen im Jahr 2010 für Swisttal noch bei 5,23 Mio. €, wurden sie in 2011 von der rot-grünen Landesregierung auf 3,98 Mio. € abgesenkt. 2015 erhielt Swisttal nur noch 3,75 Mio. €. Die Behauptung der Landtagsabgeordneten Tüttenberg und Schlömer, die Schlüsselzuweisungen seien nicht gekürzt, sondern von Jahr zu Jahr erhöht worden, erscheint insofern nicht nachvollziehbar. Hier bedient man sich augenscheinlich einer Magie, die darin besteht, dass man schlicht das Jahr 2013 als Referenz verwendet. Dieses Jahr markierte mit nur 3,20 Mio. € den Tiefststand der Schlüsselzuweisungen seit 2010. Auf der Grundlage dieses, durch die eigene Landesregierung verursachten Negativrekordes, wird jetzt eine positive Entwicklung suggeriert. Das ist unredlich. Im Mittel lagen die Schlüsselzuweisungen in Swisttal in den Jahren 2011 bis 2015 um 1,62 Mio.€ unter dem Betrag von 2010.

Der von der rot-grünen Landesregierung zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen angewendete Algorithmus benachteiligt nach wie vor ländliche und strukturschwache Kommunen, also Kommunen, die relativ wenige Arbeitsmöglichkeiten bieten und die industriell nicht entwickelt sind. Vor diesem Hintergrund kann die SGB II-Quote, also die Zahl der Einwohner, für die eine Kommune die Grundsicherung übernehmen muss, nicht primär als Berechnungsgrundlage dienen. Auch wenn der politische Ansatz aus Sicht der Ballungszentren nachvollziehbar ist, hilft er den strukturschwachen Städten und Gemeinden in NRW nicht. Hier bedarf es vielmehr der Aufnahme z. B. einer Infrastrukturkomponente, mit der auch die berechtigten Interessen unserer Region abgedeckt werden.

„Die gegenwärtige Landespolitik wird nicht dazu führen, dass die kreisfreien Städte in den Ballungsgebieten gesunden, sondern allenfalls dazu, dass die noch wenigen gesunden kreisangehörigen Städte und Gemeinden ebenfalls erkranken. Auch wenn eine adäquate Entlastung durch gezielte Infrastrukturförderung für den ländlichen Raum mittelfristig kaum zu erwarten ist, wäre es zumindest wünschenswert gewesen, wenn die jetzige Förderung für kommunale Investitionen nach dem Investitionsförderungsgesetz, anhand eines korrigierten Schlüssels berechnet worden wäre. Diese Chance ist vertan. Die real greifbaren Konsequenzen trägt der Bürger über die erhöhte Grundsteuer und über den Abbau von freiwilligen Leistungen in den Städten und Gemeinden, und dies trotz historisch hoher Steuereinnahmen im Land. Hier muss die Landesregierung umdenken und zwingend einen anderen Weg finden, um auch die ländlichen Regionen in NRW zu entlasten," resümiert CDU Fraktionssprecher Bernd Großmann

Bernd Großmann
(Pressesprecher CDU Fraktion Swisttal)