
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bundesgesetzgeber die Länder
verpflichtet, bestimmte Flächenbeitragswerte für die Errichtung von Windenergieanlagen zu
erreichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch eine entsprechende Festsetzung im Landesentwicklungsplan
NRW (LEP NRW) entschieden, Flächenbeitragswerte zukünftig nicht mehr über die
Flächennutzungspläne der Kommunen, sondern über die Regionalpläne der Bezirksregierungen - hier
der Bezirksregierung Köln - auszuweisen.
Im Regionalplan werden Windenergiebereiche definiert, in denen Windkraftanlagen in einem
vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen werden können.
Die Fakten:
- die Pläne der Bezirksregierung Köln sehen vor, dass u.a. südlich / südwestlich von Morenhoven (s. Skizze) insgesamt vier Windenergiebereiche (Konzentrationszonen) ausgewiesen werden sollen
- ein Großteil der geplanten Windenergiebereiche befindet sich zwar in unmittelbarer Nähe zu Morenhoven, jedoch auf dem Stadtgebiet von Rheinbach (Grenze zwischen Swisttal und Rheinbach)
- sollten die Pläne der Bezirksregierung Köln in dieser Form umgesetzt werden, könnten innerhalber dortigen Windenergiebereiche ca. 20-25 Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 Metern entstehen, in ca. 700 Metern Entfernung zur Wohnbebauung
- eine erste Offenlegung der Pläne erfolgte durch die Bezirksregierung Köln in der Zeit vom 13.Januar - 13. Februar 2025, im Rahmen dessen u.a. Stellungnahmen aus der Bevölkerung als auchStellungnahmen von„Trägern öffentlicher Belange“ (bspw.Verwaltungen, Naturschutzvereinigungen, Bundeswehr, Flughäfen) eingereicht werden konnten
- sowohl die Gemeinde Swisttal als auch die Stadt Rheinbach haben Stellungnahmen eingereicht, die eine Reduzierung im Umfang der o.g. Windenergiebereiche fordern. Da der Bezirksregierung Köln jedoch die Planungshoheit obliegt, ist nicht gesagt, dass den „Wünschen“ der Städte und Gemeinden entsprochen wird
-
alle eingereichten Stellungnahmen werden derzeit durch die Bezirksregierung Köln ausgewertet und Änderungsbedarfe identifiziert Erneute Bürgerbeteiligung erfolgt in Kürze
- die 2. öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planungsunterlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 07. Juli bis 07. August 2025. Im Rahmen dessen können erneut Stellungnahmen aus der Bevölkerung, zu den überarbeiteten Planungsunterlagen, eingereicht werden
-
die jeweilige Stellungnahme findet Berücksichtigung im Verfahren, wenn diese sachlich, fundiert und faktenbasiert verfasst wird. Durch die erneute Bürgerbeteiligung kann Einfluss auf das Verfahren genommen werden Dafür stehen wir
- die CDU Morenhoven setzt sich für einen gebietsverträglichen und maßvollen Ausbau der Windkraftanlagen südlich / südwestlich von Morenhoven ein. Die geplanten Windenergiebereiche - in ihrem jetzigen Umfang - lehnen wir strikt ab und fordern eine Reduzierung der Flächen im Umfang
Unser Service für Sie
- sprechen Sie gerne mit uns über das komplexe Thema der Windenergieplanung in Swisttal! Wir informieren Sie umfassend. Gerne persönlich, bspw. im Rahmen unseres Grillfestes am kommenden Samstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr am Brunnenplatz in Morenhoven, online oder telefonisch
- sobald durch die Bezirksregierung Köln die Planungsunterlagen im „NRW-Beteiligungsportal“ersichtlich sind und Stellungnahmen eingereicht werden können, informieren wir Sie darüber und erläutern Ihnen die praktische Vorgehensweise zur Einreichung einer Stellungnahme fahren genommen werden
Empfehlen Sie uns!