CDU Fraktion informiert:

12.09.2025

CDU Landesregierung reformiert das öffentliche Vergaberecht

von: Bernd-O. Großmann-Lemaire

Mit dem ab 1. Januar 2026 geltenden neuen Vergaberecht des Landes NRW schafft die CDU-geführte Landesregierung Vorgaben für die Unterschwellenvergabe ab. Unterschwellig sind Vergaben bis zu einem Nettowert von 221.000,00 €. Vergaben oberhalb dieses Betrages unterliegen weiterhin dem EU-Vergaberecht. Für Bauleistungen gelten andere Schwellenwerte.

Der Fortfall der landesrechtlichen Beschaffungsvorgaben entlastet die Städte und Gemeinden, weil die Kommunen mehr Entscheidungsspielräume erhalten und Vergabeverfahren flexibler gestalten können. Kommunen können jetzt auf Formalitäten wie z.B. Auftragsbekanntmachungen verzichten und direkt mit Unternehmen verhandeln. Ungeachtet dessen bleiben sie aber weiterhin den Grundsätzen von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung verpflichtet.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bestehende Überregulierung abzubauen,“ so der CDU Gemeindeverbandsvorsitzende Bernd-O. Großmann-Lemaire. „Profitieren werden die kommunalen Verwaltungen insbesondere durch die Entlastung des administrativen Überbaus und durch beschleunigte Projektumsetzungen. Die von der CDU Swisttal im Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit angestoßene Diskussion zur Einrichtung einer Zentralen Beschaffungsstelle gewinnt vor diesem Hintergrund weiter an Bedeutung, weil die Zusammenführung beider Effekte zu einer denkbar wirtschafltichen und beschleunigten Aufgabenwahrnehmung führt," so Großmann-Lemaire abschließend.

Anwendungsbereiche EU Schwellenwerte (netto)
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden 143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit 443.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR
Bauaufträge 5.538.000 EUR
Konzessionen 5.538.000 EUR