CDU beantragt Abberufung von Sven Kraatz als Mitglied der VHS Zweckverbandsversammlung

24.02.2016

Die CDU Fraktion hat beantragt, das Ratsmitglied Sven Kraatz als Swisttaler Mitglied in der VHS Zweckverbandsversammlung Meckenheim - Rheinbach - Swisttal mit Wachtberg abzuberufen, da er einer Weisung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses im Zusammenhang mit der Änderung der VHS Gebührenordnung in der Zweckverbandsversammlung am 19.06.2015 nicht nachgekommen ist.

Der Swisttaler Fachausschuss hatte mit 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und der Gegenstimme von Herrn Kraatz für die Annahme der modifizierten Satzung der VHS gestimmt. In der Zweckverbandsversammlung folgte Sven Kraatz als Swisttaler Mitglied diesem eindeutigen Beschluss nicht, obwohl er gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Interessen der Gemeinde zu verfolgen hat und an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden ist. Um seiner privaten Auffassung zur Satzungsänderung Geltung zu verleihen und nicht für die Änderung stimmen zu müssen, verließ er unmittelbar vor der Abstimmung unter Hinweis auf seine persönliche ablehnende Haltung und den Worten den Saal: „ … dann gehe ich eben einem dringenden Bedürfnis nach“.

Zudem erklärte Sven Kraatz in einem Presseinterview, das am 6. und am 9. Januar 2016 veröffentlicht wurde, gegenüber der Bonner Rundschau und dem Blick-Aktuell, „dass, sollte es wieder so einen Fall geben, er eine geheime Abstimmung beantragen werde – dann könne jeder so abstimmen wie er es für richtig halte.“ Eine ähnlich lautende Veröffentlichung erfolgte im Blick-Aktuell, in der Ausgabe vom 9. Januar 2016. Dort wurde Herr Kraatz ergänzend wie folgt zitiert: „ … weil dadurch (geheime Abstimmung) nicht mehr nachprüfbar sei, wer wie abgestimmt habe.“

„Durch sein Verhalten hat Herr Kraatz entgegen der Vorschrift des § 113 Abs. 1 GO NRW die Interessen der Gemeinde nicht vertreten, dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses zuwidergehandelt und infolgedessen einen Rechtsverstoß begangen. Zudem hat Sven Kraatz öffentlich angekündigt, dass er sich „in so einem Fall“ auch zukünftig nicht anders verhalten werde und konkrete Wege aufgezeigt, wie er möglichen Konsequenzen aus der weiteren Missachtung einer geltenden Norm entgehen wolle,“ so CDU Fraktionssprecher Bernd Großmann.

„Aus den angeführten Gründen ist Herr Kraatz als Swisttaler Mitglied der Zweckverbandsversammlung nach Auffassung der CDU Fraktion nicht mehr tragbar und nach unserer Auffassung als bestellter Vertreter gem. § 113 Abs.1 GO NRW, durch Mehrheitsentscheid des Swisttaler Rates, von seinem Amt in der Zweckverbandsversammlung abzuberufen,“ so Großmann weiter. Insofern begrüßen wir die heutige Entscheidung des Rates, die den Antrag der CDU Fraktion mit großer Mehrheit unterstützt hat.

Bernd Großmann

(Pressesprecher CDU Fraktion Swisttal)