Fachkundige Kontrolle erfolgt durch Wirtschaftsprüfer und die Gemeindeprüfungsanstalt

10.11.2017

Die Haushaltswirtschaft der Kommune ist durch das sogenannte „Neue Kommunale Finanzmanagement“  auf moderne Füße gestellt worden. Dies bedeutet, dass die finanziellen Fragestellungen durch Wirtschaftsprüfungsunternehmen umfassend geprüft werden. Auf dieser Grundlage lässt sich eine  weitere Steigerung der Finanzkontrolle durch die Einzelprüfung ehrenamtlich tätiger Ausschuss- und Ratsmitglieder nicht erreichen.  Es wäre vielmehr eine Dopplung, die einer Effizienzsteigerung entgegensprechen würde. Zurück zur alten Prüfung von Belegen wäre also ein Rückschritt. Über alle über- und außerplanmäßigen  Ausgaben wird der Finanzausschuss regelmäßig informiert.  Im Jahresabschluss wird nochmals alles aufgearbeitet.

„Nach § 55 GO NRW sind Ratsausschüsse, Fraktionen und auch einzelne Ratsmitglieder berechtigt, Akteneinsicht zur Vorbereitung und zur Durchführung von Beschlüssen zu nehmen. Die Forderung „die Fraktionen sollen die Möglichkeit erhalten, von ihnen kritisch gesehene Vorgänge an Hand der Akten prüfen zu können“, ist insofern bereits gesetzlich geregelt. Hierzu bedarf es keiner Entscheidung durch den Rat,“ so CDU Fraktionssprecher Bernd Großmann.

Bernd Großmann

(Sprecher CDU Fraktion Swisttal)