CDU beantragt Steuerbefreiung für Therapie- und Behindertenbegleithunde

06.06.2019

Die CDU Fraktion hat einen Antrag zur Steuerbefreiung für Therapie- und Behindertenbegleithunde gestellt.

Ihr Anliegen begründet die Fraktion damit, dass die Hundesteuer insbesondere einem ordnungspolitischen Zweck dahingehend dient, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen. Zudem werden Kampfhunde in besonderer Weise besteuert. Auch hier steht das Ziel der Begrenzung im Vordergrund.

Aus dem Raster des „ordnungspolitischen Zwecks“ fallen hingegen Therapie- und Begleithunde, weil sie maßgeblich soziale und therapeutische Aufgaben übernehmen und dafür über spezifische Ausbildungen verfügen. Sehr deutlich wird das auch bei Begleithunden (Blindenhunden), die eine wichtige integrative Aufgabe bei der Betreuung von Menschen leisten.

Sollte eine Steuerbefreiung für Therapie- und Begleithunde möglich sein, bittet die CDU Fraktion um Erstellung eines entsprechenden Änderungsentwurfs zur aktuellen Hundesteuersatzung.

Bernd Großmann

(Sprecher CDU Fraktion Swisttal