
CDU fordert Beseitigung des ehemaligen EDEKA-Gebäudes in Buschhoven und Nutzung des Areals zu Wohnzwecken und Gewerbe
Schon vor Jahren wurde der Betrieb des Buschhovener Edeka-Marktes eingestellt. „Seitdem ist das Areal mit dem verfallenen Gebäude eingezäunt und bildet einen Schandfleck und eine latente Gefahr im Buschhovener Zentrum“, so der CDU Ortsverbandsvorsitzende Stefan Lütke. Vor diesem Hintergrund hat die CDU Fraktion den Antrag gestellt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine sinnvolle und angemessene Bebauung in dieser exponierten Ortskernlage zu erreichen. Dazu soll die am 6. Januar 2023 in Kraft getretene BaulandmobilisierungsVO NRW herangezogen werden. Danach könnte aus städtebaulichen Gründen der Gemeinde Swisttal ein Vorkaufsrecht zustehen.
Nach Vorstellung der CDU soll dort eine optisch und baulich angepasste Lösung zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen Zwecken, ggf. mit Ladenlokalen, geschaffen werden. Dabei soll die ortsbildprägende Situation um den bereits von der Gemeinde erworbenen Dietkirchenhof berücksichtigt werden.
„Um die Gestaltungsfähigkeit der Gemeinde zur Entwicklung der Ortskerne zu stärken, hält es die CDU Swisttal für zielführend, zusätzliche Immobilien zu erwerben,“ so der CDU Gemeindeverbandsvorsitzende Großmann-Lemaire. „An diesen Grundsatz haben wir uns bereits in unserem Kommunalpolitischen Programm 2020 gebunden. Insofern ist die jetzige Forderung des Buschovener Ortsverbandes nur folgerichtig.“
Bernd-O. Großmann-Lemaire
(Vorsitzender CDU Gemeindeverband Swisttal)
Antrag Ortsverband Buschhoven
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
auf Anregung des CDU-Ortsverbands Buschhoven vertreten durch den Vorsitzenden Stefan
Lütke stellt die CDU-Fraktion den folgenden Antrag:
Die Bauruine/Brache des ehemaligen Edeka-Geländes in Buschhoven, Alte Poststr.69, soll
im Rahmen der am 6.1.2023 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungs Verordnung NRW
dahin gehend untersucht werden, ob eine Fortentwicklung der Bebauung zu Wohnzwecken
möglich ist (gültig bis zum 31.12.2026).
Auch soll analysiert und aufgezeigt werden, welche Baumaßnahmen durch die
Baulandmobilisierungs VO in Swisttal in Gang gesetzt werden können.
Begründung:
Folgende Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland stehen mit dem Inkrafttreten der BaulandmobilisierungsVO NRW 95 Kommunen, u.a. Swisttal, zur Verfügung:
1. Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für
im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 25 Absatz 1 Nummer 3 BauGB): Beim Verkauf eines beispielsweise brachliegenden Grundstücks kann insbesondere der Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Das heißt, die Stadt oder Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen bei der Veräußerung von Grundstücken das Eigentum erwerben.
2. Befreiungen von Festsetzungen eines B-Planes auch unter Abweichung von den
Grundzügen der Planung (§ 31 Absatz 3 BauGB): Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden. In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden.
3. Verhängung von gemeindlichen Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem
Wohnbedarf der Bevölkerung (§ 175 Absatz 2 und 176 Absatz 1 BauGB): Mit dem Baugebot kann die Gemeinde durch Bescheid die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen.
Seit Jahren steht das ehemalige Edeka-Gelände als Spekulationsobjekt abgezäunt im Ortskern von Buschhoven als Ruine/Brache. Die CDU Buschhoven beantragt zu prüfen, welche rechtlichen Maßnahmen möglich sind, eine Bebauung (zu Wohnzwecken mit gewerblichen Ladenlokalen) zu ermöglichen. Wenn es möglich ist, sollte eine an das Ortsbild optisch und baulich angepasste Lösung (z.B. in Höhe und Dimension) angestrebt werden. Es befindet sich an einer das Ortsbild prägende Örtlichkeit, gegenüber vom Dietkirchenhof und in einem Bereich mit Fachwerkhäusern. Die Maßnahmenpunkte 1 und 2 wären zu bevorzugen. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Swisttal soll darüber hinaus dargestellt werden, inwiefern die Verordnung zur Verbesserung der Wohnsituation genutzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hanns Christian Wagner
Fraktionsvorsitzender Stefan Lütke, CDU Vorsitzender
Ortsverband Buschhoven
Empfehlen Sie uns!