
Windenergieplanung kompakt verstehen
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bundesgesetzgeber die Länder verpflichtet, bestimmte Flächenbeitragswerte für die Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch eine entsprechende Festsetzung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) entschieden, Flächenbeitragswerte zukünftig nicht mehr über die Flächennutzungspläne der Kommunen, sondern über die Regionalpläne der Bezirksregierungen - hier der Bezirksregierung Köln - auszuweisen.
Im Regionalplan werden Windenergiebereiche definiert, in denen Windkraftanlagen in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen werden können.
Die Fakten
• die Pläne (1. öffentliche Auslegung) der Bezirksregierung Köln sehen vor, dass u.a. südlich / südwestlich von Morenhoven (s. Skizze 1) insgesamt vier Windenergiebereiche (Konzentrationszonen) ausgewiesen werden sollen
• ein Großteil der geplanten Windenergiebereiche befindet sich zwar in unmittelbarer Nähe zu Morenhoven, jedoch auf dem Stadtgebiet von Rheinbach (Grenze zwischen Swisttal und Rheinbach)
• würden die Pläne der Bezirksregierung Köln in dieser Form umgesetzt, können innerhalb der dortigen Windenergiebereiche ca. 20-25 Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 Metern entstehen, in ca. 700 Metern Entfernung zur Wohnbebauung
• eine erste öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte durch die Bezirksregierung Köln in der Zeit vom 13. Januar - 13. Februar 2025, im Rahmen dessen u.a. Stellungnahmen aus der Bevölkerung als auch Stellungnahmen von „Trägern öffentlicher Belange“ (bspw. Verwaltungen, Naturschutzvereinigungen, Bundeswehr, Flughäfen) eingereicht werden konnten
• sowohl die Gemeinde Swisttal als auch die Stadt Rheinbach haben Stellungnahmen eingereicht, die eine Reduzierung im Umfang der o.g. Windenergiebereiche forderten. Da der Bezirksregierung Köln jedoch die Planungshoheit obliegt, ist nicht gesagt, dass den „Wünschen“ der Städte und Gemeinden entsprochen wird
• alle eingereichten Stellungnahmen wurden durch die Bezirksregierung Köln ausgewertet und Änderungsbedarfe identifiziert
• die nun überarbeiteten Planungsunterlagen, die im Rahmen einer 2. öffentlichen Auslegung seit dem 07. Juli 2025 für die Öffentlichkeit ersichtlich sind, kommen u.a. zu folgendem Ergebnis: alle südlich / südwestlich von Morenhoven (s. Skizze 1) vier Windenergiebereiche (Konzentrationszonen) sind in den überarbeiteten Planungsunterlagen und damit zum jetzigen Zeitpunkt im Planungsverfahren nicht mehr berücksichtigt. Grund dafür sind insbesondere bauliche Höhenbeschränkungen der Windkraftanlagen in den vier Windenergiebereichen (u.a. aufgrund militärischer Belange), die eine wirtschaftliche Nutzung von Windkraftanlagen (für Investoren) erheblich erschweren würden bzw. unmöglich machen. Eine rechtssichere Planung, die erforderlich ist, wäre damit nicht gegeben.
Erneute Bürgerbeteiligung ist erfolgt
• die 2. öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planungsunterlagen erfolgt in der Zeit vom 07. Juli bis 07. August 2025. Im Rahmen dessen können erneut Stellungnahmen aus der Bevölkerung, zu den überarbeiteten Planungsunterlagen, eingereicht werden
• die jeweilige Stellungnahme findet Berücksichtigung im Verfahren, wenn diese sachlich, fundiert und faktenbasiert verfasst wird. Durch die erneute Bürgerbeteiligung kann Einfluss auf das Verfahren genommen werden
• über folgenden Link sind die überarbeiteten Planungsunterlagen abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1015147
Dafür stehen wir
• die CDU Morenhoven hat sich von Beginn an für einen gebietsverträglichen und maßvollen Ausbau der Windkraftanlagen südlich / südwestlich von Morenhoven eingesetzt
• die im ersten Planungsentwurf ersichtlichen vier Windenergiebereiche (Konzentrationszonen) südlich / südwestlich von Morenhoven lehnen wir strikt ab und fordern eine Reduzierung der Flächen im Umfang, sollten die vier Windenergiebereiche perspektivisch wieder mit in die Planungen aufgenommen werden, wovon wir zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht ausgehen
• eine proaktive Kommunikation bei dem Thema ist uns wichtig, daher werden wir Sie weiterhin über Sachstände betreffend des Themas informieren
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