CDU Fraktion lehnt Zahlung von Aufwandsentschädigungen ab

09.02.2017

Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ wurde eine Änderung der Gemeindeordnung herbeigeführt, die es ermöglicht, auch Vorsitzenden von Ausschüssen in Stadt- und Gemeinderäten eine Entschädigung nach Entschädigungsverordnung zu zahlen. Die CDU Fraktion lehnt die Auszahlung von Entschädigungen an Ausschussvorsitzende ab. Dies zum einen vor dem Hintergrund, dass eine leistungsabhängige und insofern auch gerechte Entschädigung von Ausschussvorsitzenden kaum möglich ist, weil die Arbeitsbelastungen der Vorsitzenden der Ausschüsse sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Zum anderen müssten die Mittel aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. „Da sich die Gemeinde in der Haushaltssicherung befindet, ist eine zusätzliche Belastung zudem ein falsches Signal. Die Stärkung des Ehrenamtes durch die Schaffung von finanziellen Anreizen kann vor diesem Hintergrund nur funktionieren, wenn die Finanzierung über den Landeshaushalt sichergestellt wird. Mit der jetzigen Regelung wurde erneut das Konnexitätsprinzip durchbrochen. Die Landesregierung lädt wiederholt zum Fest, lässt aber andere die Rechnung dafür bezahlen,“ so CDU Fraktionssprecher Bernd Großmann. Der HFB sprach sich gegen die Stimmen der SPD Fraktion gegen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Ausschussvorsitzende aus.

Bernd Großmann
(Pressesprecher CDU Fraktion Swisttal)