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14.07.2011 - "Die Schmerzgrenze ist erreicht" Drucken E-Mail

CDU-Fraktion stimmt der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu

Einstimmig beschlossen die Fraktionen in der letzten Sitzung des Swisttaler Hauptausschusses, die Verwaltung mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) zu beauftragen. Damit reiht sich Swisttal, trotz unverändert sparsamer Haushaltsführung, in die lange Liste der HSK-Kommunen ein.

"Die Schmerzgrenze ist erreicht", so Fraktionsvorsitzender Frank Oberbeck in der Sitzung, "von den viel zitierten sprudelnden Steuereinnahmen kommt nach wie vor zu wenig bei den Kommunen an".

Mit den größten Haushaltspositionen (Kreis- und Jugendamtsumlage, Erftverbandsumlage sowie Personalkosten) sind rund 75 Prozent im Haushalt gebunden. Wenn dann ergänzend die weiteren Pflichtaufgaben der Gemeinde hinzugerechnet werden, dann macht das die große Problematik und den fehlenden Handlungsspielraum deutlich.

Noch im Dezember konnte ein gerade noch genehmigungsfähiger Haushalt für 2011 verabschiedet werden. Doch kurz vor dem Jahreswechsel kam die Hiobsbotschaft für die Gemeinde, die Landeszuweisungen wurden um rund 1,2 Mio Euro gekürzt. Daneben führten jetzt Mehrbelastungen bei der Kreis- und Jugendamtsumlage zu weiteren Schwierigkeiten. Der fiktive Haushaltsausgleich konnte somit nur unter Rückgriff auf die allgemeine Rücklage, das heißt Reduzierung des Eigenkapitals, erfolgen. Allerdings lag diese Reduzierung im gesamten  Finanzplanzeitraum 2011-2014 zum Teil deutlich über der "magischen Grenze" einer Verringerung von maximal 5 Prozent pro Jahr und somit außerhalb einer Genehmigungsfähigkeit.

Die Verwaltung hatte jetzt mit viel Mühe versucht, Einsparvorschläge zu erarbeiten, um diese Fehlbetrag zu kompensieren. Für diese geleistete Arbeit sprachen alle Fraktionen der Verwaltung ihren Dank aus.
Neben der Rücknahme bzw. auch Verschiebung von Investitionen wären vor allem die Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen und die Vereine durch Einführung einer Sportstättenbenutzungsgebühr und höherer Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten der Sportlerheime und Dorfhäuser betroffen. Die Vertreter aller Fraktionen sahen aber mit diesen Maßnahmen noch keine nachhaltige Verbesserung der Finanzsituation und konnten daher diesen Vorschlägen nicht zustimmen.

Die Haushaltssicherung hat nun beispielsweise zur Folge, dass die Gemeinde insbesondere die "großen" Ausgaben in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht regeln muss, eine Dringlichkeitsliste für Investitionen erstellt und dabei zwischen rentierlichen und unrentierlichen Investitionen unterschieden wird, Ausgaben nur noch für Pflichtaufgaben bzw. vertraglich geregelte Leistungen erfolgen und freiwillige Leistungen zurückgefahren werden. Daneben wird die Kreditaufnahme für Investitionen begrenzt.

Eine mittel- bzw. langfristige Konsolidierung ist aber auch so kaum möglich. Dies gilt verstärkt, wenn die Kreditzinsen in nächster Zeit wieder steigen sollten. Vor diesem Hintergrund müssen auch die vermehrt aufgenommenen Kassenkredite der Kommunen mit größter Sorge betrachtet werden.

Insgesamt kann man nur an den Bund appellieren, mit einer umfänglichen Gemeindefinanzreform die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wieder herzustellen.

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