17.08.2005 Erweiterung der Hauptschule in Swisttal durch einen Realschul-Zweig Drucken E-Mail

Pressemitteilung

- Prüfauftrag für die Einrichtung einer "Verbundschule" -

Swisttal, 17. August 2005

Auf Vorschlag seines Vorsitzenden Michael Gadow hat der Vorstand des CDU-Gemeindeverbandes auf seiner Sitzung am 16. August 2005 beschlossen, der CDU-Fraktion, dem Rat und dem Bürgermeister einen entsprechenden Vorschlag zu machen, bei dem geprüft werden soll, wie durch die Gemeinde als Schulträger sowie durch den Regierungspräsidenten / das Land NRW ein Schulangebot mit einer Verbundschule realisiert werden kann.

In den Jahren 2001 bis 2003 haben Rat und Verwaltung die Errichtung einer Realschule sorgfältig geprüft. Die zu diesem Zeitpunkt vom Regierungspräsidenten geforderte "gesicherte Zweizügigkeit" über einen Zeitraum von zehn Jahren war jedoch nicht gegeben. Die von der CDU gewünschte Angliederung eines Realschulzweiges wurde Anfang 2003 vom Regierungspräsidenten und der damaligen Schulministerin abgelehnt.

Inzwischen erlaubt die im März diesen Jahres in Kraft getretene Novellierung des Schulgesetzes sogenannte "Verbundschulen", bei der die Erweiterung einer bestehenden Schule - hier der Hauptschule in Swisttal-Heimerzheim - durch einen Zweig - hier ein Realschulzweig - zu einer "Schule im organisatorischen Verbund" möglich ist.

Für die Gemeinde Swisttal könnte damit am Standort Heimerzheim das Angebot an weiterführenden Schulen sinnvoll und effektiv erweitert werden. Damit könnte für den auch im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Bedarf an Realschulplätzen, insbesondere in Heimerzheim und angrenzenden Orten von Swisttal, sowie in den Nachbargemeinden ein angemessenes Angebot gemacht werden. Die Attraktivität der Gemeinde Swisttal, insbesondere für junge Familien und deren Kinder kann auf diesem Wege gewinnen. Leider haben die bisherigen Rahmenbedingungen dies nicht zugelassen.

Der Vorstand wurde bei seinem Beschluss auch bestärkt durch entsprechende Initiativen in den Gemeinden Wachtberg und Kall (Kreis Schleiden), die auch diesen Weg beschreiten möchten.

Michael Gadow

(CDU-Vorsitzender Swisttal)


 Schulgesetz § 83 (Veröffentlichung am 17. März 2005)

  • (1) Der Schulträger kann in Sekundarstufe I Schulen unterschiedlicher Schulformen der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I organisatorisch zu einer Schule zusammenfassen. Die Schule ist dabei entsprechend den Schulformen in Zweige gegliedert. Der Unterricht kann teilweise in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt werden.
  • (2) Hauptschulen und Realschulen, die miteinander verbunden sind, müssen mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Umfasst ein Verbund auch eine Schule mit Sekundarstufe II, müssen in der Regel mindestens fünf Parallelklassen pro Jahrgang geführt werden. Ein Unterschreiten der Mindestgröße ist bei der Fortführung zulässig, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Schule des von ihnen besuchten Bildungsganges nicht zugemutet werden kann.
  • (3) Eine Schule im organisatorischen Verbund kann auch durch die Erweiterung einer bestehenden Schule um einen oder mehrere Zweige errichtet werden. Absatz 2 bleibt unberührt.
  Ihre CDU Swisttal